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Die Todesstrafe und die direkte Demokratie

Der Kinderschänder aus dem Nachbarort, der mordende IS-Terrorist, welche Strafe haben sie „verdient“? Nicht nur am Stammtisch in der Eckkneipe werden da schnell die „Pro-Todesstrafe-Rufe“ laut. Selbst Jura-Studenten stehen dem nicht abgeneigt gegenüber. Bei ihnen bleibt ja noch die Hoffnung, dass ihnen hoffentlich im Laufe des Studiums dämmert, warum die Todesstrafe mit dem deutschen Rechtssystem unvereinbar ist.

Allein die Fragestellung hier zu Beginn ist denn auch schon wenig präzise: Unser Rechtsstaat orientiert sich nicht an Sühne, Rache und Vergeltung. Kein „Aug um Aug“ oder ein „Zahn um Zahn“.

Der Staat darf seine Bürger nicht töten – auch nicht als „Bestrafung“, findet Bundesrichter Thomas Fischer. Recht hat er.

Die sehr lesenswerte Kolumne von Bundesrichter Thomas Fischer finden Sie hier.